Der Rechnungsführung bezeichnet im Kontext der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) einen
Finanzakteur. Ein Rechnungsführer wird von jedem Organ der EU benannt. Aufgaben des Rechnungsführers sind:
- Rechnungsführung
- Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung und des Kontenplans
- Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme und ggf. Validierung der vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen
- Erstellung und Vorlage der Rechnungen
- Kassenführung
- Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der
Einnahmen und der Einziehung der festgestellten
Forderungen
Für die Annahme bestimmter Einnahmen und für Zahlungen in geringer Höhe können seitens des Rechnungsführers
Zahlstellen eingerichtet werden.
Gemäß dem
Grundsatz der Aufgabentrennung sind die Aufgaben der Rechnungsführung und die Aufgaben der Anweisungsbefugnis prinzipiell nicht miteinander vereinbar.