Der Grundsatz der Bedarfswirtschaftlichkeit besagt, dass sich das Handeln
öffentlicher Unternehmen an dem
Ziel orientieren sollte, einen vorhandenen
Leistungsbedarf möglichst optimal abzudecken.
Der Grundsatz der Bedarfswirtschaftlichkeit hat eine hohe Bedeutung für
die Angebotspolitik öffentlicher Unternehmen.
Konkret ist die Angebotspolitik öffentlicher Unternehmen insbesondere durch folgende Charakteristika gekennzeichnet:
- Abnahmeverpflichtung seitens der Bürger (z.B.
Anschlusszwang,
Benutzungszwang)
- Versorgungs- und Dienstleistungspflicht ggü. dem Bürger (z.B. Anschlusspflicht, Betriebspflicht)
- Kontingentierung und Nutzungsbeschränkungen