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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Bequemlichkeit der Besteuerung

Der Grundsatz der Bequemlichkeit der Besteuerung ist ein klassischer Besteuerungsgrundsatz. Der Grundsatz fordert, dass jede Steuer im Hinblick auf Zeit und Erhebungsmodalitäten in der Form erhoben werden sollte, die für den Steuerpflichtigen (mutmaßlich) am günstigsten ist.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger