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Grundsatz der Billigkeit der Besteuerung
Der Grundsatz der Billigkeit der Besteuerung ist ein klassischer
Besteuerungsgrundsatz
, der besagt, dass die
Steuer
erhebungskosten (aus der Sicht der Steuerverwaltung als auch aus Sicht der Steuerpflichtigen) möglich gering zu halten sind.
Siehe auch:
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Steueruhr Deutschlands
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
© Andreas Burth, Marc Gnädinger