Der Grundsatz der Stetigkeit des Steuerrechts ist ein
steuertechnischer Besteuerungsgrundsatz. Er fordert, dass das
Steuerrecht keinen ständigen (Detail-)Änderungen unterzogen werden sollte. Zu beachten sind im Kontext
der Umsetzung des Grundsatzes der Stetigkeit des Steuerrechts die zumutbaren steuerlichen Kenntnisse der Steuerpflichtigen.