Der Grundsatz der Transparenz ist ein allgemeines Prinzip des Verwaltungshandelns, demzufolge das Verwaltungshandeln bzw.
die Ergebnisse des Verwaltungshandelns aus Sicht der jeweiligen
Stakeholder insb. die folgenden Merkmale aufweisen sollten:
- Nachvollziehbarkeit/Übersichtlichkeit/Verständlichkeit der Informationen
- Vergleichbarkeit im Zeitablauf (z.B. von
Kennzahlen)
- Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten
- Erkennbarkeit der mit den unternommenen Maßnahmen verfolgten
Ziele
- Zeitnahe Veröffentlichung der Informationen
- Leichte Zugänglichkeit der Informationen (z.B. Veröffentlichung im Internet)