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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Transparenz

Der Grundsatz der Transparenz ist ein allgemeines Prinzip des Verwaltungshandelns, demzufolge das Verwaltungshandeln bzw. die Ergebnisse des Verwaltungshandelns aus Sicht der jeweiligen Stakeholder insb. die folgenden Merkmale aufweisen sollten:
- Nachvollziehbarkeit/Übersichtlichkeit/Verständlichkeit der Informationen
- Vergleichbarkeit im Zeitablauf (z.B. von Kennzahlen)
- Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten
- Erkennbarkeit der mit den unternommenen Maßnahmen verfolgten Ziele
- Zeitnahe Veröffentlichung der Informationen
- Leichte Zugänglichkeit der Informationen (z.B. Veröffentlichung im Internet)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger