Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung
Der Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung ist der wichtigste Grundsatz des
Anordnungswesens. Er dient der deutlichen Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Mittelbewirtschaftung, der Abwicklung von Kassengeschäften sowie der
Rechnungsprüfung.
Kassenanordnungen (z.B.
Zahlungsanordnungen) werden von anordnungsberechtigten, mittelbewirtschaftenden Stellen unterzeichnet. Diese Anordnungen auszuführen ist Aufgabe der
Kasse. Die Rechnungsprüfung prüft diese Vorgänge.
Aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung dürfen Bedienstete der Kasse sowie Bedienstete der Rechnungsprüfung in der Regel keine Kassenanordnungen erteilen.