Ein normiertes Haushaltsdefizit liegt in der Kameralistik vor, wenn die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt an
den Vermögenshaushalt nicht geleistet werden kann. Sofern gegeben, sind zusätzlich auch noch Rückzuführungen an den
Verwaltungshaushalt bei der Berechnung des normierten Haushaltsdefizits zu berücksichtigen.