Unter die Haushaltseinnahmen fallen alle
Einnahmen, die gemäß der Ordnung des
Haushaltsplans der jeweiligen Körperschaft veranschlagt werden. Hierunter fallen auch Einnahmen, die
in Zeiten der
vorläufigen Haushaltsführung vereinnahmt werden.
Verwahrungen werden nicht zu den Haushaltseinnahmen gezählt.