Im Kontext des
Kassenwesens wird bei den
Haushaltsausgaben differenziert zwischen den
Einzelhaushaltsausgaben und den
wiederkehrenden Haushaltsausgaben. Einzelhaushaltsausgaben sind
Ausgaben, die in einer Summe mit dem kompletten Anordnungsbetrag fällig werden (z.B. Ausgaben zur Begleichung
einer Rechnung). Wiederkehrende Haushaltsausgaben sind dadurch charakterisiert, dass sie regelmäßig (z.B.
quartalsweise, jährlich) in gleicher Höhe zu tätigen sind (z.B. Zinsausgaben, Mietausgaben).
Haushaltsausgaben sind im
haushaltsrechtlichen Sinne alle Ausgaben, die nicht unter die sonstigen Ausgaben
(Vorschüsse und abzuwickelnde
Verwahrungen) fallen. Zu den Haushaltsausgaben zählen auch entsprechende Ausgaben, die in Zeiten der
vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden müssen.