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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausgaben

Im Kontext des Kassenwesens wird bei den Haushaltsausgaben differenziert zwischen den Einzelhaushaltsausgaben und den wiederkehrenden Haushaltsausgaben. Einzelhaushaltsausgaben sind Ausgaben, die in einer Summe mit dem kompletten Anordnungsbetrag fällig werden (z.B. Ausgaben zur Begleichung einer Rechnung). Wiederkehrende Haushaltsausgaben sind dadurch charakterisiert, dass sie regelmäßig (z.B. quartalsweise, jährlich) in gleicher Höhe zu tätigen sind (z.B. Zinsausgaben, Mietausgaben).

Haushaltsausgaben sind im haushaltsrechtlichen Sinne alle Ausgaben, die nicht unter die sonstigen Ausgaben (Vorschüsse und abzuwickelnde Verwahrungen) fallen. Zu den Haushaltsausgaben zählen auch entsprechende Ausgaben, die in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden müssen.

Gegensatz: Haushaltseinnahmen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger