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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kämmerer/Kämmerin

Der Kämmerer bzw. die Kämmerin eine Bezeichnung für den Leiter bzw. die Leiterin des Finanzbereichs einer Kommune. In größeren Kommunen in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Kämmerer ein Wahlbeamter. Zumeist sind dem Kämmerer die Kämmerei, die Kasse und das Steueramt unterstellt. Der Kämmerer wird häufig begrifflich vom Kämmereiamtsleiter abgegrenzt. Faktisch werden jedoch oftmals auch Kämmereiamtsleiter (umgangssprachlich) als Kämmerer bezeichnet.

Auf Kreisebene spricht man im Speziellen z.T. auch vom Kreiskämmerer - analog hierzu werden die Kämmerer von Städten bzw. Gemeinden teilweise auch als Stadtkämmerer bzw. Gemeindekämmerer bezeichnet.

Der Kämmerer ist u.a. für die Aufstellung des Haushaltsplans verantwortlich.

Das Pendant zum Kämmerer auf Ebene von Bund und Ländern ist der/die Beauftragte für den Haushalt (BfdH) bzw. der/die Finanzminister/in.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger