Der/die Beauftragte für den Haushalt (BfdH) ist auf Ebene der Behörden von Bund
und Ländern diejenige Person, der die Aufstellung der Unterlagen für die
Finanzplanung sowie die Aufstellung der Voranschläge für den
Haushaltsplanentwurf für die jeweilige Behörde obliegen. Auch ist der/die
Beauftragte für den Haushalt für den Vollzug des Haushaltsplans in der
jeweiligen Behörde verantwortlich. Darüber hinaus ist er/sie grundsätzlich bei allen finanziell bedeutsamen Maßnahmen zu
beteiligen.
Der/die Beauftragte für den Haushalt ist vom Behördenleiter zu bestellen, sofern
dieser die Funktion des Beauftragten für den Haushalt nicht selbst wahrnimmt.
Er/sie ist dem Behördenleiter im Regelfall direkt
unterstellt. In den obersten Landes- und Bundesbehörden wird die Position
des/der Beauftragten für den Haushalt i.d.R. vom Leiter bzw. der Leiterin des
Haushaltsreferats wahrgenommen.