Das Kontrollkonto ist auf Bundesebene in Deutschland ein Begriff aus dem Kontext der Strukturkomponente der Schuldenbremse gemäß Grundgesetz.
Die Strukturkomponente der Schuldenbremse besagt, dass dem Bund, nicht jedoch den Ländern, pro Jahr eine
strukturelleNettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes erlaubt ist.
Überschreitet der Bund die Schwelle von 0,35 Prozent, so wird die Differenz zu den 0,35 Prozent dem sog.
Kontrollkonto belastet. Umgekehrt wird die Differenz dem Kontrollkonto gutgeschrieben, sofern der Bund
in einem Rechnungsjahr die 0,35-Prozent-Grenze unterschreitet.
Überschreitet der (negative) Saldo des Kontrollkontos aufgrund strukturell zu hoher Nettoneuverschuldung
einen Schwellenwert von 1,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, so ist der Bund verpflichtet die Differenz
konjunkturgerecht zurückzuführen. "Konjunkturgerecht" heißt in diesem Kontext, dass in Zeiten eines
konjunkturellen Abschwungs keine Zurückführung erfolgen muss. In Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs
sind die verpflichtenden Abbauschritte auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.
Das Kontrollkonto sollte grundsätzlich einen (negativen) Saldo von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.