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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontrollkonto

Das Kontrollkonto ist auf Bundesebene in Deutschland ein Begriff aus dem Kontext der Strukturkomponente der Schuldenbremse gemäß Grundgesetz.

Strukturkomponente der Schuldenbremse: Kontrollkonto Die Strukturkomponente der Schuldenbremse besagt, dass dem Bund, nicht jedoch den Ländern, pro Jahr eine strukturelle Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt ist. Überschreitet der Bund die Schwelle von 0,35 Prozent, so wird die Differenz zu den 0,35 Prozent dem sog. Kontrollkonto belastet. Umgekehrt wird die Differenz dem Kontrollkonto gutgeschrieben, sofern der Bund in einem Rechnungsjahr die 0,35-Prozent-Grenze unterschreitet.

Überschreitet der (negative) Saldo des Kontrollkontos aufgrund strukturell zu hoher Nettoneuverschuldung einen Schwellenwert von 1,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, so ist der Bund verpflichtet die Differenz konjunkturgerecht zurückzuführen. "Konjunkturgerecht" heißt in diesem Kontext, dass in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs keine Zurückführung erfolgen muss. In Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs sind die verpflichtenden Abbauschritte auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.

Das Kontrollkonto sollte grundsätzlich einen (negativen) Saldo von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"



Weitere Informationen:
» Bundesministerium der Finanzen: Schuldenbremse

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger