Unter der Kurabgabe (auch: Kurbeitrag, Kurtaxe) versteht man eine in einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die vor allem zur Deckung derjenigen
Kosten dient, die
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- bzw. Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- bzw. Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen anfallen.
Die Kurabgabe ist von sämtlichen ortsfremden Personen zu entrichten, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen
bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben. Details regelt die jeweilige kommunale Kurabgabe-Satzung.