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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurzfristige Verbindlichkeitenquote

Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote ist eine doppische Finanzkennzahl. Sie berechnet sich, indem die in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die Bilanzsumme geteilt werden.

Kurzfristige Verbindlichkeitenquote = kurzfristige Verbindlichkeiten * 100 / Bilanzsumme

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger