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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Luxussteuer

Luxussteuern sind Steuern, bei denen Güter und Dienstleistungen zusätzlich besteuert werden, die als Luxus kategorisiert werden. Es handelt es sich damit um Steuern, mit denen v.a. wohlhabende Bürger belastet werden sollen.

Beispiel: Steuer auf Schmuck.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger