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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittel für Verpflichtungen

Als Mittel für Verpflichtungen bezeichnet man im Kontext der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) die Summe aus den Verpflichtungsermächtigungen der getrennten Mittel und den nichtgetrennten Mitteln.

Die Mittel für Verpflichtungen sind abzugrenzen von den Mitteln für Zahlungen.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger