Unter nichtgetrennten Mitteln versteht man im Kontext der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU)
Finanzmittel, die aus Maßnahmen hervorgehen, die sich nur über ein
Haushaltsjahr erstrecken.
Nichtgetrennte Mittel gestatten es, Verpflichtungen einzugehen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Sie müssen daher in voller Höhe unter
ihren beiden Aspekten bei den
Mitteln für Verpflichtungen und bei den
Mitteln für Zahlungen buchmäßig erfasst werden.