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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittel, nichtgetrennte

Unter nichtgetrennten Mitteln versteht man im Kontext der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) Finanzmittel, die aus Maßnahmen hervorgehen, die sich nur über ein Haushaltsjahr erstrecken.

Nichtgetrennte Mittel gestatten es, Verpflichtungen einzugehen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Sie müssen daher in voller Höhe unter ihren beiden Aspekten bei den Mitteln für Verpflichtungen und bei den Mitteln für Zahlungen buchmäßig erfasst werden.

Gegensatz: getrennte Mittel.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger