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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittel, getrennte

Als getrennte Mittel bezeichnet man im Kontext der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) Finanzmittel, die im Rahmen mehrjähriger Maßnahmen (z.B. Strukturmaßnahmen, Forschungsprogramm) in Anspruch genommen werden. Bei getrennten Mitteln ergeben sich folglich sowohl Verpflichtungsermächtigungen als auch Zahlungsermächtigungen.

Gegensatz: nichtgetrennte Mittel.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger