Als getrennte Mittel bezeichnet man im Kontext der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU)
Finanzmittel, die im Rahmen mehrjähriger Maßnahmen (z.B. Strukturmaßnahmen, Forschungsprogramm) in Anspruch genommen werden. Bei getrennten Mitteln ergeben sich folglich sowohl
Verpflichtungsermächtigungen als auch
Zahlungsermächtigungen.