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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelbindung, vorläufige

Unter der vorläufigen Mittelbindung versteht man im Kontext des EU-Haushalts eine Mittelbindungsart. Vorläufige Mittelbindungen dienen der Deckung von Ausgaben nach Artikel 170 der Haushaltsordnung der EU, für die entweder der Betrag oder die Endbegünstigten nicht endgültig feststehen.

Die vorläufige Mittelbindung ist zu unterscheiden von der globalen Mittelbindung und der Einzelmittelbindung.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger