Bei der geteilten Mittelverwaltung werden die Aufgaben des Haushaltsvollzugs an EU-Mitgliedsstaaten übertragen.
Im Falle der dezentralen Mittelverwaltung erfolgt die Übertragung der Haushaltsvollzugsausgaben an Drittländer.
Seitens der Europäischen Kommission werden bei der geteilten oder dezentralen Mittelverwaltung Rechnungsabschluss-
oder Finanzkorrekturverfahren durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass die Europäische Kommission ihrer obersten
Verantwortung für den Haushaltsvollzug nachkommen kann.