Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Haushaltsvollzug (EU)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushaltsvollzug (EU)

Der Haushaltsvollzug bezeichnet allgemein die Ausführung des Haushaltsplans. Im Kontext des Haushalts der Europäischen Union (EU) werden drei Arten des Haushaltsvollzugs unterschieden:
- zentrale Mittelverwaltung
- geteilte oder dezentrale Mittelverwaltung
- gemeinsame Mittelverwaltung

Die Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt grundsätzlich bei der Europäischen Kommission. Der Europäischen Kommission ist es hierbei untersagt, hoheitliche Aufgaben zu delegieren, die mit einer nach politischer Tendenz ausfüllbaren Ermessensbefugnis einhergehen. Aus diesem Grund dürfen privatrechtliche Einrichtungen - ausgenommen solche, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen - ausschließlich Dienstleistungen technischer Art sowie vorbereitende oder untergeordnete Aufgaben ausführen.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger