Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » M » Mittelverwaltung, indirekte

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Mittelverwaltung, indirekte

Unter der indirekten Mittelverwaltung versteht man im Kontext der Europäischen Union (EU) eine Methode des Haushaltsvollzugs. Bei der indirekten Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben z.B. auf Drittländer (oder von diesen benannte Einrichtungen), internationale Organisationen (inkl. deren Agenturen), die Europäische Investitionsbank (EIB), den Europäischen Investitionsfonds, im öffentlichen Auftrag tätige privatrechtliche Einrichtungen oder öffentliche Einrichtungen übertragen.

Die indirekte Mittelverwaltung ist zu unterscheiden von der direkten Mittelverwaltung und der geteilten Mittelverwaltung.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger