Unter der indirekten Mittelverwaltung versteht man im Kontext der Europäischen Union (EU) eine Methode des
Haushaltsvollzugs. Bei der indirekten Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben z.B. auf Drittländer (oder von diesen benannte Einrichtungen), internationale Organisationen (inkl. deren Agenturen), die Europäische Investitionsbank (EIB), den Europäischen Investitionsfonds, im öffentlichen Auftrag tätige privatrechtliche Einrichtungen oder öffentliche Einrichtungen übertragen.