Der Begriff der Mittelverwendung ist ein Oberbegriff für die Leistung von
Auszahlungen, die Entgegennahme von
Einzahlungen, die Aufhebung von noch nicht angenommenen/geleisteten Zahlungen, die Buchung eingegangener Verpflichtungen, die Festlegung von
Ausgaben sowie die Umbuchung von
Haushaltsmitteln. Maßnahmen der Mittelverwendung werden von
Titelverwaltern angeordnet.