Als Monatsvoranschlag bezeichnet man im Kontext des
Haushaltswesens des Bundes in Österreich eine monatlich zu erstellende Planungsrechnung über die voraussichtlichen
Ein- und
Auszahlungen im Folgemonat. Zur Aufstellung eines Monatsvoranschlags ist jedes
haushaltsleitende Organ verpflichtet.