Bei der Objektgesellschaft handelt es sich um eine Form des
Public Private Partnership (PPP). Hierbei wird eine Sondergesellschaft für ein bestimmtes Projekt gegründet.
Die konkrete Aufgabenverteilung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Partner ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Das Modell der Objektgesellschaft unterscheidet sich von dem
Kooperationsmodell
v.a. dadurch, dass erstere nur
für ein Projekt gegründet wird, während letzteres mehrere Projekte betrifft.