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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Objektgesellschaft

Bei der Objektgesellschaft handelt es sich um eine Form des Public Private Partnership (PPP). Hierbei wird eine Sondergesellschaft für ein bestimmtes Projekt gegründet. Die konkrete Aufgabenverteilung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Partner ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Das Modell der Objektgesellschaft unterscheidet sich von dem Kooperationsmodell v.a. dadurch, dass erstere nur für ein Projekt gegründet wird, während letzteres mehrere Projekte betrifft.

Siehe auch:
- Aufsätze zum Thema "Public Private Partnership"

Blog-Einträge zum Thema:
- Volumina der laufenden PPP-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
  (Blog-Eintrag vom 15.11.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger