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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Public Private Partnership (PPP)

Public Private Partnership (PPP) (auch: Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)) ist ein Sammelbegriff für Kooperationen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Public Private Partnerships werden zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben eingegangen.

Der Einrichtung eines Public Private Partnership ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich voranzustellen, bei zu analysieren ist, welche Art der Leistungserstellungsoptionen (komplette Eigenerstellung durch öffentliche Verwaltung, Public Private Partnership oder vollständiger Fremdbezug) die wirtschaftlichste Alternative ist. Man nutzt hierbei v.a. das Instrument des Public Sector Comparator (PSC). Die Entscheidung für ein Public Private Partnership kommt hierbei infrage, wenn unter Einbeziehung sämtlicher künftig anfallenden, diskontierten Kosten die Variante "Public Private Partnership" die wirtschaftlichste Option darstellt. Der Public Sector Comparator ist im Wirtschaftlichkeitsvergleich der (Vergleichs-)Wert im Falle einer kompletten Eigenerstellung durch öffentliche Verwaltung.

Untenstehende Tabelle beschreibt in Stichpunkten kurz sieben bedeutende Typen des Public Private Partnership.

PPP-Typ Beschreibung
Contracting Privater Partner (sog. Contractor) übernimmt Planung, Umsetzung und Finanzierung einer Rationalisierungsmaßnahme und erhält im Gegenzug einen Teil der realisierten Kosteneinsparungen (bspw. Energie-Contracting).
Objektgesellschaft Gründung einer Sondergesellschaft für ein bestimmtes Projekt; die Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Kooperationsmodell Gründung einer Gesellschaft mit zumeist 51 Prozent öffentlichem Eigentum und 49 Prozent privatem Eigentum, wobei sich die Kooperation auf mehrere Projekte erstreckt; das Nähere regelt der Gesellschaftsvertrag.
Betreibermodell Privater Partner erhält aufgrund einer Ausschreibung eine Konzession ein Infrastrukturprojekt auf eigenes Risiko zu planen, zu errichten, zu finanzieren und zu betreiben. Zur Finanzierung dienen Leistungsentgelte (Gebühren), die die Nutzer der Anlage zu entrichten haben.
BOT-Modell Spezialfall des Betreibermodells; hier ist eine "schlüsselfertige" Erstellung einer Infrastrukturanlage durch den privaten Partner vorgesehen (bspw. Kraftwerk), inkl. Finanzierung und Projektmanagement; der Betrieb wird von dem privaten Partner jedoch nur in der Anfangsphase übernommen und dann an den öffentlichen Partner übergeben.
Betriebsführungsmodell (Konzessionsmodell) Der private Partner bewirtschaftet eine Anlage gegen Entgelt; der öffentliche Partner bleibt Eigentümer der Anlage.
Fondsfinanzierung Gründung eines Investmentfonds, um privates Investitionskapital für öffentliche Investitionsprojekte anzuziehen und um diese Investitionsprojekte dann mit den Geldern aus dem Fonds zu finanzieren.

Siehe auch:
- Aufsätze zum Thema "Public Private Partnership"

Blog-Einträge zum Thema:
- Volumina der laufenden PPP-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
  (Blog-Eintrag vom 15.11.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger