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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentlicher Produzent

Der öffentliche Produzent (auch: öffentliche institutionelle Einheit) ist im Kontext des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) verwendeter Begriff. Ein öffentlicher Produzent liegt vor, wenn es sich um eine institutionelle Einheit handelt und diese institutionelle Einheit vom Staat kontrolliert wird.

Der Begriff der Kontrolle bezeichnet hierbei die Fähigkeit, die generelle (Unternehmens-)Politik oder das allgemeine Programm der institutionellen Einheit determinieren zu können - bspw. auch durch Einsetzung entsprechender Manager/Direktoren. Der Besitz der Aktienmehrheit an einer Kapitalgesellschaft ist eine ausreichende, jedoch nicht notwendige Bedingung für das Bestehen von Kontrolle. So kann die Kontrolle einer Kapitalgesellschaft durch den Staat auch aus Basis eines besonderen Gesetzes, Erlasses oder einer speziellen Verordnung erfolgen, die den Staat ermächtigt, die (Unternehmens-)Politik festzulegen und/oder die (Unternehmens-)Leitung einzusetzen.

Bei allen Produzenten, die nicht der Kontrolle des Staates unterliegen, handelt es sich um private Produzenten. Öffentliche Produzenten sind grundsätzlich dann dem Sektor Staat zuzuordnen, wenn es sich um Nichtmarktproduzenten handelt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger