Als Opportunitätskosten (auch: Alternativkosten) bezeichnet man in der
Kostenrechnung die
Erlöse,
die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung bei mehreren Alternativen durch die Entscheidung für die eine Alternative
und gegen die andere Alternative entgehen.
Beispiel: Eine
Gebietskörperschaft
habe 2.500.000 Euro, die sie entweder auf dem Bankkonto zu 3 Prozent Zinsen anlegen kann (Alternative 1) oder die sie zum
Bau einer Brücke einsetzen kann (Alternative 2). Entscheidet sich die Gebietskörperschaft nun, Alternatie 2 durchzuführen, so muss sie dieser Alternative
zusätzlich die Opportunitätskosten von Alternative 1 berechnen (d.h. 3 Prozent Zinsen von 2.500.000 Euro = 75.000 Euro).
Hintergrund ist, dass Alternative 2 Kapital in Höhe
von 2.500.000 Euro bindet. Dadurch entgehen der Gebietskörperschaft aus kalkulatorischer Sicht Zinserlöse in Höhe von 75.000 Euro (= Opportunitätskosten).