Unter Orientierungsdaten versteht man im Kontext der
Kommunalfinanzen jährlich vom jeweiligen
Landesinnenministerium per Runderlass herausgegebene Daten für die
Ergebnis- und
Finanzplanung
der Kommunen in diesem Flächenland.
Die Orientierungsdaten sollen von den Kommunen bei der Erstellung der eigenen jährlichen
Haushaltsplanung
und
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung berücksichtigt werden. Sie ersetzen indes keine
eigene Planung der Kommune anhand der örtlichen Gegebenheiten, d.h. sie sollten keinesfalls 1-zu-1
angewendet werden, indem die Vorjahreswerte der Kommune um den landesweit prognostizierten Trend
fortgeschrieben werden. Ein solches Vorgehen kann zu groben Fehlplanungen führen. Die Orientierungsdaten
fungieren in diesem Sinne vielmehr als grobe Richtschnur für die Haushaltsplanung sowie die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung vor Ort.