Bei Parafisken handelt es sich um juristische Personen,
die dem öffentlichen Recht unterliegen und ihren Haushalt
eigenständig führen können. Insofern sind Parafisken
grundsätzlich nicht Bestandteil der Haushalte bzw. Rechnungen
öffentlicher Gebietskörperschaften.
Parafisken nehmen öffentliche Aufgaben wahr und sind berechtigt
Zwangsabgaben zum Zwecke der Finanzierung ihrer Tätigkeit zu erheben.
Für den Fall, dass ein Parafiskus seine Tätigkeit einstellt, müsste
die öffentliche Hand die Erfüllung der zuvor vom Parafiskus
übernommenen Aufgaben sicherstellen.
Beispiele für Parafisken: Kirchen,
Sozialversicherungsträger, Handwerkskammern.