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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Parafisken

Bei Parafisken handelt es sich um juristische Personen, die dem öffentlichen Recht unterliegen und ihren Haushalt eigenständig führen können. Insofern sind Parafisken grundsätzlich nicht Bestandteil der Haushalte bzw. Rechnungen öffentlicher Gebietskörperschaften.

Parafisken nehmen öffentliche Aufgaben wahr und sind berechtigt Zwangsabgaben zum Zwecke der Finanzierung ihrer Tätigkeit zu erheben. Für den Fall, dass ein Parafiskus seine Tätigkeit einstellt, müsste die öffentliche Hand die Erfüllung der zuvor vom Parafiskus übernommenen Aufgaben sicherstellen.

Beispiele für Parafisken: Kirchen, Sozialversicherungsträger, Handwerkskammern.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger