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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pauschalwertberichtigung (PWB)

Bei der Pauschalwertberichtigung (PWB) handelt es sich um eine allgemeine Berichtigung des Wertansatzes von Forderungen. Hierbei wird der gesamte Forderungsbestand pauschal um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 1,5 Prozent) abgeschrieben, um das allgemeine Zahlungsausfallrisiko zu berücksichtigen.

Auf eine Pauschalwertberichtigung wird meist dann zurückgegriffen, wenn mangels Kenntnis über das Zahlungsausfallrisiko der entsprechenden Forderungen keine Einzelwertberichtigung möglich ist.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger