Die Personalplanung ist integraler Bestandteil des Personalmanagements. Personalplanung umfasst Mechanismen und Instrumente,
die der
Personalbewirtschaftung dienen.
Zentrales (kurzfristiges) Planungsinstrument ist der
Stellenplan. Er dient der politisch-administrativen Spitze als Instrument
zur Planung des Personaleinsatzes. Gegenüber der
Vertretungskörperschaft bzw. dem Parlament als auch gegenüber den Einwohnern und
sonstigen Adressaten sorgt der Stellenplan über Transparenz bezüglich des Personaleinsatzes.
Für die mittel- bis langfristige Personalplanung ist es notwendig, Abschätzungen in Bezug auf die aktuell und künftighin
wahrzunehmenden Aufgaben vorzunehmen und diese mit der Personalentwicklung (auch Entwicklungen im Bereich der natürlichen und
sonstigen Fluktuation) abzustimmen. In diesem Sinne ist es
Ziel der Personalplanung, eine Nachfolge- und Nachbesetzungsplanung
nebst Sicherstellung des bei den ausscheidenden Mitarbeitern vorhandenen Wissens (Wissenstransfer an neue Mitarbeiter) vorzunehmen.