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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalplanung

Die Personalplanung ist integraler Bestandteil des Personalmanagements. Personalplanung umfasst Mechanismen und Instrumente, die der Personalbewirtschaftung dienen.

Zentrales (kurzfristiges) Planungsinstrument ist der Stellenplan. Er dient der politisch-administrativen Spitze als Instrument zur Planung des Personaleinsatzes. Gegenüber der Vertretungskörperschaft bzw. dem Parlament als auch gegenüber den Einwohnern und sonstigen Adressaten sorgt der Stellenplan über Transparenz bezüglich des Personaleinsatzes.

Für die mittel- bis langfristige Personalplanung ist es notwendig, Abschätzungen in Bezug auf die aktuell und künftighin wahrzunehmenden Aufgaben vorzunehmen und diese mit der Personalentwicklung (auch Entwicklungen im Bereich der natürlichen und sonstigen Fluktuation) abzustimmen. In diesem Sinne ist es Ziel der Personalplanung, eine Nachfolge- und Nachbesetzungsplanung nebst Sicherstellung des bei den ausscheidenden Mitarbeitern vorhandenen Wissens (Wissenstransfer an neue Mitarbeiter) vorzunehmen.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger