Unter Personalverstärkungsmitteln (PVM) versteht man zentral im
Haushaltsplan
veranschlagte
Ausgaben für Personal, über die v.a.
diejenigen Personal-Mehrausgaben
abgefangen werden sollen, deren Ursache in tarifvertraglichen,
besoldungsrechtlichen oder versorgungsrechtlichen Änderungen liegt.