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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Politikhaushalt

Als Politikhaushalt bezeichnet man in Abgrenzung zum Verwaltungshaushalt denjenigen Haushaltsplan, der in die Volksvertretung eingebracht, diskutiert und von selbiger beschlossen wird. Der Politikhaushalt ist im Vergleich zum Verwaltungshaushalt weniger detailliert und endet auf einer höheren Aggregationsebene. Der Politikhaushalt dient insbesondere der politischen Haushaltssteuerung.

Der Verwaltungshaushalt enthält die Informationen des Politikhaushalts zuzüglich weiterer, detaillierter Haushaltsdaten für untere Haushaltsstruktur-/Produktebenen. So ist der Verwaltungshaushalt bis auf die unterste operative Verwaltungs-/Produktebene ausgeplant. Der Verwaltungshaushalt dient damit primär der verwaltungsinternen Steuerung.

Die Differenzierung zwischen Politikhaushalt und Verwaltungshaushalt ist nur relevant, sofern tatsächlich zwei unterschiedliche Versionen des Haushalts existieren. Eine solche Differenzierung in einen Politik- und einen Verwaltungshaushalt gibt es z.B. in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Gegensatz: Verwaltungshaushalt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger