Die politische Steuerungsfunktion ist eine
Budgetfunktion.
Nach ihr sollen die Volksvertretungen die Exekutive/Verwaltung in ihrem Wirken über den
Haushaltsteuern. Bei Kommunalparlamenten, die
Bestandteil der Exekutive/Verwaltung sind, obliegt diese Aufgabe den
Mandatsträgern (Rats-/Kreistagsmitglieder). Inhaltlich muss gewährleistet sein, dass
politisch erwünschte Programme umgesetzt werden. Hier dient
der Haushalt als Durchsetzungsinstrument der politischen
Programmvorgaben.