Der Begriff Inputsteuerung (auch: inputorientierte Steuerung) bezeichnet eine Art der Verwaltungssteuerung, bei der die Steuerung über die Zuweisung von Input (z.B. finanzielle Mittel, Arbeitskräfte) erfolgt. Die Inputfaktoren werden hierbei im Haushaltsplan abgebildet. Eine Ausrichtung der Steuerung am angestrebten Output bzw. der beabsichtigten Wirkung findet demgegenüber nicht statt. Output bzw. Wirkung des Verwaltungsprozesses werden weder erfasst, noch existieren im Haushaltsplan definierte Verantwortlichkeiten bezüglich des erstellten Outputs bzw. der hervorgerufenen (positiven oder negativen) Wirkungen.
Die Inputsteuerung ist das in der Kameralistik
vorherrschende Steuerungssystem. Primäres Steuerungsinstrument ist der Haushaltsplan. Im Rahmen der Modernisierung des
Haushalts- und
Rechnungswesens
(Doppik-Einführung)
soll die Inputsteuerung durch die Outputsteuerung abgelöst werden,
wenngleich anzumerken ist, dass auch in der Doppik grundsätzlich weiterhin
inputorientiert gesteuert werden kann.