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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prinzip der Kalkulatorik

Grundsätzlich fordert das Prinzip der Pagatorik, dass Ansatz und Bewertung an tatsächlichen Zahlungsströmen gefordert gebunden sind. Dieser Grundsatz ist nicht zuletzt aus dem Handelsgesetzbuch bekannt. Da jedoch einige Vermögensgegenstände von Gebietskörperschaften nicht monetär erworben wurden, muss das vorrangige Prinzip der Pagatorik teilweise mit dem Prinzip der Kalkulatorik kombiniert werden. Nach dem Prinzip der Kalkulatorik werden kalkulatorische Rechengrößen bei der Bewertung verwendet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger