Nach dem Prinzip der Pagatorik wird eine Bindung des Ansatzes und der
Bewertung an tatsächlichen Zahlungsströmen gefordert. Dieses Prinzip ist nicht zuletzt aus dem
Handelsgesetzbuch bekannt. Da
öffentliche Gebietskörperschaften einige
Vermögensgegenstände indes nicht monetär erworben haben, muss das vorrangige Prinzip der Pagatorik zuweilen mit dem
Prinzip der Kalkulatorik kombiniert werden, nach dem kalkulatorische Rechengrößen bei der Bewertung verwendet werden.