Prinzip der Trennung von Anordnung und Ausführung der Kassengeschäfte
Das Prinzip der Trennung von Anordnung und Ausführung der Kassengeschäfte (auch: Trennungsgrundsatz) besagt, dass
Kassengeschäfte (z.B.
Auszahlungen) nicht von derselben Person ausgeführt werden dürfen, die das Kassengeschäft angeordnet hat (Vier-Augen-Prinzip).