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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prolongation

Der Begriff der Prolongation wird im Zuge des (öffentlichen) Schulden- und Zinsmanagements verwendet. Hier wird der Begriff der Prolongation im Zusammenhang mit der Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens (Anschlussfinanzierung) genutzt. Im Gegensatz zur Umschuldung werden die Zinsen lediglich neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger