Der Begriff der Prolongation wird im Zuge des (öffentlichen)
Schulden-
und Zinsmanagements verwendet. Hier wird der Begriff der Prolongation im Zusammenhang mit der Verlängerung eines aus der Zinsbindung
kommenden Darlehens (Anschlussfinanzierung) genutzt. Im Gegensatz zur
Umschuldung werden die Zinsen lediglich neu
angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.