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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rationalisierungsdividende

Rationalisierung im ökonomischen Sinne bedeutet die Verbesserung eines bestehenden Zustandes. Der Begriff der Rationalisierungsdividende ist hingegen anders zu verstehen. Er wird vorwiegend im kommunalen Raum genutzt und bezeichnet einen Sachverhalt, der im Zuge von Aufgabenübertragungen aus dem originären kommunalen Raum (d.h. kommunale Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune bzw. kommunale Bedienstete) auf die Einwohner/Bürger/Vereine einer Kommune zuweilen zu beobachten ist (z.B. die Übertragung des Betriebes eines ehemals kommunalen Bades auf einen Trägerverein).

Im Zuge der Aufgabenübertragung auf Private kam/kommt es seitens der Kommune zu einer haushaltsmäßigen Entlastung, z.B. im Bereich des Personalaufwandes. Die "ersparten" Aufwendungen seitens der Kommune werden an den Privaten (Einwohner, Bürger, Verein) ganz oder partiell weitergegeben, um dessen Anreiz zur Übernahme der Aufgabe zu erhöhen. Dieser Vorgang der Schaffung von finanziellen Anreizen in Gestalt der Weitergabe der seitens der Kommune "ersparten" eigenen Aufwendungen wird als Rationalisierungsdividende bezeichnet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger