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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsform

Als Rechnungsform bezeichnet man im Kontext öffentlicher Verwaltungen die Art des praktizierten Haushalts- und Rechnungswesens. Man unterscheidet insbesondere zwischen der Kameralistik, der erweiterten Kameralistik und der Doppik.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterformen dieser drei Rechnungsformen: So gibt es beispielsweise im Ländervergleich merkliche Unterschiede im kommunalen doppischen Haushaltsrecht. Auch die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Kameralistik kann sich von Körperschaft zu Körperschaft unterscheiden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger