Der Reptilienfonds bezeichnet im Kontext des deutschen
Bundeshaushalts spezielle
Finanzmittel
des Bundeskanzleramtes, über dessen Mittelverwendung öffentlich keine Rechenschaft abgelegt werden muss.
Der Reptilienfonds stellt folglich eine Ausnahme zum
Öffentlichkeitsgrundsatz dar.
Die Mittel aus dem Reptilienfonds werden insb. für die Zahlung von Lösegeldern bei Geiselnahmen und für sonstige
geheime Zahlungen verwendet.