Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Reptilienfonds

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Reptilienfonds

Der Reptilienfonds bezeichnet im Kontext des deutschen Bundeshaushalts spezielle Finanzmittel des Bundeskanzleramtes, über dessen Mittelverwendung öffentlich keine Rechenschaft abgelegt werden muss. Der Reptilienfonds stellt folglich eine Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz dar.

Die Mittel aus dem Reptilienfonds werden insb. für die Zahlung von Lösegeldern bei Geiselnahmen und für sonstige geheime Zahlungen verwendet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger