Der Begriff des Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplans beschreibt im Kontext des
Haushaltswesens des Bundes in Österreich einen für den mittelfristigen Planungszeitraum des
Bundesfinanzrahmengesetzes geltenden Plan, der für jede
haushaltsführende Stelle zu erstellen ist.
Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne enthalten Angaben bezüglich der finanziellen und personellen Ressourcen, der angestrebten
Ziele sowie der zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen und Leistungen. Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne dienen damit der
wirkungsorientierten
Verwaltungssteuerung.