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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesfinanzrahmengesetz

Unter dem Bundesfinanzrahmengesetz versteht man in Österreich einen jährlich fortzuschreibenden Plan zur mittelfristigen Haushaltssteuerung.

Das Bundesfinanzrahmengesetz hat mit der Haushaltsrechtsreform 2009 das sog. Budgetprogramm ersetzt. Das Budgetprogramm hatte - im Gegensatz zum Bundesfinanzrahmengesetz - keinen verbindlichen Charakter.

Das Bundesfinanzrahmengesetz gemäß altem Bundeshaushaltsgesetz (bis 2012) enthält für einen Planungshorizont von vier Finanzjahren verbindliche Ausgabenobergrenzen und Rahmenvorgaben für die Personalplanung. Das Bundesfinanzrahmengesetz wird jedes Jahr rollierend um ein weiteres Finanzjahr ergänzt.

Das Bundesfinanzrahmengesetz gemäß neuem Bundeshaushaltsgesetz (ab 2013) schreibt für die folgenden vier Jahre Auszahlungsobergrenzen verbindlich vor (unter Beachtung der Zielvorgaben). Ebenso sind die Grundzüge des Personalplans darzustellen. Die festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen weder im Rahmen der Budgetplanung noch im Rahmen des Budgetvollzugs überschritten werden, es sei denn es ist Gefahr im Verzug oder es tritt der Verteidigungsfall ein. Der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie dessen Zielsetzungen sind im Strategiebericht zu erläutern.

Das deutsche Äquivalent zum österreichischen Bundesfinanzrahmengesetz ist die mittelfristige Finanzplanung (Kameralistik) bzw. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik).

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu online verfügbaren österreichischen Bundesfinanzrahmen-Gesetzen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger