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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsrechtsreform

Der Ausdruck Haushaltsrechtsreform (auch kurz: Haushaltsreform) ist ein Oberbegriff für die Neugestaltung des Haushaltsrechts der öffentlichen Gebietskörperschaften.

Der Begriff Haushaltsrechtsreform wird vor allem im Kontext des Übergangs vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen sowie der damit einhergehenden Neuausrichtung der Steuerungsmechanismen gebraucht. Dieser Wechsel auf ein doppisches Haushaltsrecht ist vor allem auf kommunaler Ebene zu beobachten. Auf Ebene der Länder wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Hamburg, Hessen), eher die klassische Kameralistik modernisiert (sog. erweiterte Kameralistik). Auch auf Ebene des Bundes ist lediglich die Fortentwicklung der Kameralistik geplant.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsrechtsreformen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Quellen des Haushaltsrechts in Deutschland
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Reformen | Veränderung"
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger