Der Begriff Haushaltsrechtsreform wird vor allem im Kontext des Übergangs
vom kameralen zum doppischenHaushalts-
und Rechnungswesen
sowie der damit einhergehenden Neuausrichtung der
Steuerungsmechanismen gebraucht.
Dieser Wechsel auf ein doppisches Haushaltsrecht ist vor allem auf
kommunaler Ebene zu beobachten. Auf Ebene der Länder wird, von wenigen
Ausnahmen abgesehen (z.B. Hamburg, Hessen), eher die klassische
Kameralistik modernisiert (sog. erweiterte Kameralistik). Auch auf
Ebene des Bundes ist lediglich die Fortentwicklung der Kameralistik geplant.