Der Begriff der Rückflüsse bezeichnet im Kontext der Vergabe von Darlehen durch
öffentliche Gebietskörperschaften an den öffentlichen oder nicht-öffentlichen Bereich die der Gebietskörperschaft (= Darlehensgeber) aus der Darlehensvergabe zurückfließenden
Einnahmen/Einzahlungen aus Zins und
Tilgung.