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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sammelnachweis

Sammelnachweise bezeichnen im Kontext des kameralen Haushaltsplans einer Kommune eine Zusammenfassung gleichartiger Haushaltsstellen zu einer gemeinsamen Haushaltsstelle in einem speziellen Teil des Haushaltsplans.

Beispiele:
- Sammelnachweis Personalausgaben
- Sammelnachweis Sachausgaben

Die Ausgaben sind während des Haushaltsjahrs auf die Haushaltsstelle des Sammelnachweises anzuordnen und spätestens zum Jahresende auf die entsprechenden Abschnitte und Unterabschnitte zu verteilen. Durch die Etablierung von Sammelnachweisen soll u.a. die Übersichtlichkeit des Haushaltsplans verbessert und die Anzahl der Anordnungen verringert werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger