Sammelnachweise bezeichnen im Kontext des
kameralenHaushaltsplans einer Kommune eine Zusammenfassung gleichartiger
Haushaltsstellen zu einer gemeinsamen Haushaltsstelle in einem speziellen Teil des Haushaltsplans.
Die Ausgaben sind während des
Haushaltsjahrs auf die Haushaltsstelle des
Sammelnachweises anzuordnen und spätestens zum Jahresende auf die entsprechenden Abschnitte und Unterabschnitte zu verteilen. Durch
die Etablierung von Sammelnachweisen soll u.a. die Übersichtlichkeit des Haushaltsplans verbessert und die Anzahl der Anordnungen verringert werden.