Als Selbstbewirtschaftungsmittel bezeichnet man auf staatlicher Ebene (Bund und Länder) im
Haushaltsplan veranschlagte Mittel, die z.B. zu Repräsentationszwecken und für nachrichtendienstliche Operationen
verwendet werden. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen der betreffenden Einrichtung bzw. dem betreffenden Amtsträger
i.d.R. ohne zeitliche Begrenzung sowie ohne Pflicht zur Rechenschaftslegung zur Verfügung.
Ein vergleichbares Konstrukt existiert auch auf kommunaler Ebene. Man spricht hierbei von sog.
Verfügungsmitteln.